Skip to main navigation Skip to main content
|

I4C-Workshop: The voluntary carbon market after Glasgow

Photo by I4C

 

Wie wirkt sich das Regelwerk nach Artikel 6 auf den VCM aus und welche Möglichkeiten haben die Beteiligten?

Sechs Jahre nach Verabschiedung des Pariser Abkommens und nach intensiven Verhandlungen haben die Vertragsstaaten auf der COP26 in Glasgow das Artikel 6-Regelwerk verabschiedet. Die auf der COP26 gefassten Beschlüsse beziehen sich zwar in erster Linie auf die freiwillige Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten unter Artikel 6 des Pariser Abkommens, sie beeinflussen aber auch die künftige Funktionsweise des freiwilligen Kohlenstoffmarktes (VCM). Dieser Markt floriert derzeit und wird voraussichtlich weiter wachsen, da Unternehmen, Organisationen und Einzelpersonen zunehmend versuchen, ihren CO2-Fußabdruck freiwillig zu reduzieren. Auf diesem Workshop wurde die Entscheidung von Glasgow näher beleuchtet und diskutiert, was sie für den VCM und seine Akteure bedeutet. Es wurde erörtert, welche Möglichkeiten private Zertifizierungsstandards im Lichte des Regelwerks unter Artikel 6 haben, wie angemessene Unternehmensstrategien aussehen könnten und ob zusätzlicher Regelungsbedarf seitens nationaler Regierungen besteht.

Vortragende: 

  • Nicolas Kreibich (WI)
  • Malin Ahlberg (BMWK)
  • Sarah Leugers (Gold Standard)
  • Andrew Howard (VERRA)
  • Florian Eickhold (atmosfair)

Moderation: Christof Arens (Wuppertal Institut)

Dieser Workshop wurde im Rahmen der diesjährigen Innovate for Climate (I4C) durchgeführt, weitere Informationen finden Sie hier.

Die Einführungspräsentation der Veranstaltung ist hier abrufbar.

 

Cookie Einstellungen

Marketing-Cookies werden von Drittanbietern oder Publishern verwendet, um personalisierte Werbung anzuzeigen. Sie tun dies, indem sie Besucher über Websites hinweg verfolgen.

Anbieter:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)

Datenschutz

Statistik-Cookies dienen der Analyse und helfen uns dabei zu verstehen, wie Besucher mit unserer Website interagieren, indem Informationen anonymisiert gesammelt werden. Auf Basis dieser Informationen können wir unsere Website für Sie weiter verbessern und optimieren.

Anbieter:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)

Datenschutz

Erforderliche Cookies sind für den reibungslosen Betrieb der Website zuständig, indem sie Kernfunktionalitäten ermöglichen, ohne die unsere Website nicht richtig funktioniert. Diese Cookies können nur über Ihre Browser-Einstellungen deaktiviert werden.

Anbieter:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)

Datenschutz