Hintergrund und Zielsetzung
Artikel 6 des Pariser Abkommens ermöglicht die freiwillige Zusammenarbeit der Vertragsstaaten bei der Umsetzung ihrer Nationally Determined Contributions (NDCs). Während marktbasierte Formen der Zusammenarbeit in den Artikeln 6.2-6.7 des Abkommens verankert sind, erkennt Artikel 6.8 die Bedeutung von nicht-marktbasierten Ansätzen (NMAs) für die internationale Zusammenarbeit zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel in einer Vielzahl von Bereichen an. In diesem Zusammenhang wurde der Subsidiary Body for Scientific and Technological Advice (SBSTA) der Klimarahmenkonvention damit beauftragt, ein Arbeitsprogramm zu NMAs zu erarbeiten. Dieses wird derzeit von den Vertragsstaaten gemeinsam mit dem restlichen Teilen des Regelwerks für Artikel 6 verhandelt.
Im Rahmen dieses Forschungsvorhabens, welches im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) durchgeführt wird, sollen Richtlinien für NMAs entwickelt werden, die auf Empfehlungen für die Operationalisierung von Artikel 6.8 und 6.9 beruhen. Durch die Analyse und Zusammenfassung der vorgeschlagenen NMAs und der Positionen von Vertragsstaaten zu selbigen, wird dieses Projekt nützliche wissenschaftliche Erkenntnisse für Teilnehmende an den Artikel 6-Verhandlungen und andere Delegierte sowie UNFCCC-Beobachterinnen und -Beobachter liefern. Mithilfe dieses Ansatzes soll erforscht werden, wie das NMA-Rahmenwerk und das dazugehörige Arbeitsprogramm so ausgestaltet werden können, dass diese die bestehenden Ansätze der (marktbasierten) internationalen Zusammenarbeit sinnvoll ergänzen.
Umsetzung
Das Forschungsprojekt wird von Perspectives Climate Research umgesetzt. Zunächst wurde ein umfassende Auswertung von grauer und akademischer Literatur sowie UNFCCC-Entscheidungen durchgeführt, um laufende Initiativen unter der UNFCCC zu erfassen und potenzielle NMAs zu identifizieren. Die Ergebnisse wurden anschließend durch semi-strukturierte Interviews mit zentralen Expertinnen und Experten sowie mit Stakeholdern ergänzt, die spezifische NMAs vorschlugen, welche durch das Artikel 6.8 Arbeitsprogramm gefördert werden sollten. Darüber hinaus wurde eine teilnehmende Beobachtung der Verhandlungen zu Artikel 6.8 während der COP25 angewandt, ergänzt durch die Bewertung der Entwürfe der Verhandlungstexte sowie der Weißbücher und Eingaben der Vertragsstaaten seit der COP21. Schließlich wurden im Laufe der Projektlaufzeit zwei Workshops organisiert. Ein erstes Expertengespräch fand zu Beginn des Projekts im November 2019 statt. Im Dezember 2020 wurde ein virtueller Workshop mit ca. 70 Teilnehmern abgehalten, in dem erste Ergebnisse des Projekts diskutiert wurden.
Meilensteine und Ausblick
Im Rahmen des Forschungsprojekts wurde die Entwicklung der Verhandlungen zu nicht-marktbasierten Ansätzen bewertet, deren Querverbindungen zum Regelwerk des Pariser Abkommens identifiziert und Möglichkeiten zur Operationalisierung der Verhandlungstexte diskutiert. Darüber hinaus führte das Projektteam ein Mapping durch, um Schwerpunktbereiche und spezifische Ansätze zu identifizieren, die noch nicht von anderen Mechanismen und Instrumenten im Kontext der UNFCC adressiert werden. Im Rahmen des Projekts wurde zudem die Rolle der Finanzierung im NMA-Arbeitsprogramm bewertet. Während der Abschlussworkshop bereits durchgeführt wurde, sollen der Endbericht des Projekts sowie ein kurzer Artikel über die wichtigsten Ergebnisse noch im Jahr 2021 veröffentlicht werden.