Emissionsreduktionen zwischen Ländern. Wenn Gutschriften auf dem Kohlenstoffmarkt nicht mit ausreichender Transparenz und Rechenschaftspflicht gehandelt werden, besteht die Gefahr der Doppelzählung von Emissionsreduktionen. Die Regeln für die Nutzung der Kooperationsmechanismen sollen auf der COP26 in Glasgow verabschiedet werden.
Die Länder haben beschlossen, entsprechende Anpassungen vorzunehmen, um eine Doppelzählung von international übertragenen Minderungsergebnissen (ITMOs) zu vermeiden; dies hat jedoch mehrere Fragen darüber aufgeworfen, was entsprechende Anpassungen sind und wie sie anzuwenden sind. Die Eastern Africa Alliance on Carbon Markets and Climate Finance organisierte vom 30. August bis zum 1. September 2021 einen dreitägigen virtuellen Schulungsworkshop zu Corresponding Adjustments (CAs). Ziel der Veranstaltung war es, das Verständnis der Mitgliedsländer der Allianz für korrespondierende Anpassungen als kritisches Thema für die nationale Umsetzung von Artikel 6 und die Entwicklung institutioneller Kapazitäten zu stärken.
Die Teilnehmer wurden über offene Fragen zu Artikel 6, die Rolle des Cas und die zu erwartenden Anforderungen an die Berichterstattung informiert. Außerdem wurden sie über den freiwilligen Kohlenstoffmarkt (Voluntary Carbon Market, VCM), die Rolle der Gastländer, die Beziehung zu den NDCs und die Erfahrungen in Ostafrika informiert. Darüber hinaus half eine praktische Übung den Teilnehmern zu verstehen, welche Daten für CAs gesammelt und berechnet werden würden.
Am letzten Tag der Schulung gab es einen kurzen Rückblick auf die Übung der vorangegangenen Sitzung. El Hadji Mbaye Diagne berichtete über die Erfahrungen des Senegals mit Artikel 6 und den entsprechenden Anpassungen für ITMOS. Er berichtete auch über die erfolgreiche Unterzeichnung eines bilateralen Abkommens mit der Schweiz zu Artikel 6 und die Teilnahme an einer Bewertung der Bereitschaft zu Artikel 6.
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