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Der globale Kohlenstoffmarkt

Emissionshandelssysteme können auf unterschiedlichen Ebenen (international, national, subnational) aufgesetzt werden und je nach Design Unternehmen oder aber auch Regierungen als Teilnehmer haben. Mit dem Kyoto-Protokoll wurde erstmals ein internationales Emissionshandelssystem geschaffen, das nationale Regierungen am Handel beteiligt: Es legt eine gemeinsame Emissionsobergrenze sowie individuelle Ziele für die in Annex-B des Kyoto-Protokolls gelisteten Staaten fest und ermöglicht den direkten Handel zwischen diesen. Mit dem Kyoto-Protokoll wurden zudem die ersten beiden international anerkannten Crediting-Mechanismen ins Leben gerufen: Joint Implementation (JI) und der Clean Development Mechanism (CDM). Insbesondere mit dem CDM, unter dem mittlerweile über 8000 Klimaschutzaktivitäten registriert wurden, konnten erste wichtige praktische Erfahrungen gesammelt werden.

Zuletzt war die Nachfrage nach Zertifikaten allerdings stark zurückgegangen, was zu einem historischen Tiefstand der Preise führte. Das lag zum einen daran, dass der europäische Emissionshandel, der einst die wichtigste Nachfragequelle für Emissionsminderungszertifikate der flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls war, zuletzt kaum mehr solche Zertifikate nachgefragt hat. Zum anderen litt der Markt unter der Unsicherheit, wie es in Zukunft mit den einzelnen registrierten Projekten, aber auch mit dem Markt insgesamt weitergehen kann. Eine Einführung in die Diskussion zur Zukunft des CDM finden Sie hier.

Mit dem Übereinkommen von Paris (Paris Agreement – PA), welches ab 2020 zur Anwendung kommt, gibt es nun wieder eine langfristige Perspektive für den internationalen Kohlenstoffmarkt. Im Paris Agreement haben sich die Staaten erstmals darauf einigen können, dass alle Staaten völkerrechtlich verbindlich, Klimaschutz vorantreiben müssen. Alle Staaten sind dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Klimaschutzziele, die sogenannten national festgelegten Beiträge (nationally determined contributions – NDCs), zu formulieren und öffentlich an die Vereinten Nationen (United Nations - UN) zu übermitteln. Mit den unter Artikel 6 angelegten Kooperationsmechanismen bietet das Übereinkommen von Paris den Vertragsstaaten die Möglichkeit, bei der Umsetzung ihrer Klimaschutzziele zusammenzuarbeiten. Die Kooperationsmechanismen sollen jedoch nicht nur die Umsetzung bestehender Klimaschutzziele erleichtern, sondern auch zur Ambitionssteigerung der zukünftigen Ziele beitragen und die Nachhaltige Entwicklung fördern. Weitere Details zu den verschiedenen Kooperationsmöglichkeiten unter Artikel 6 und der aktuellen Beschlusslage finden Sie hier.

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