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01.08.2023 | BMWK-Aktivität

Durchführung von freiwilligen Maßnahmen im Rahmen des Pariser Klimaabkommens

Noch nie war das Interesse von Unternehmen an Klimaschutzinvestitionen so groß wie heute. Dies gilt sowohl innerhalb als auch außerhalb der eigenen Wertschöpfungsketten. Diese Investitionen sind für die Regierungen von entscheidender Bedeutung, um die verpflichtenden Klimabeiträge (NDCs) zu erfüllen und die globale Erwärmung auf 1,5°C zu begrenzen. Da lediglich die Finanzierung aber nicht ausreicht, ist es wichtig, dass die eingesetzten Finanzmittel zusätzliche und transformative Auswirkungen auf das Klima haben und dass Instrumente und Leitlinien zur Verfügung stehen, die verantwortungsvolles Klimahandeln ermöglichen, dessen Wirkung  messen und vor "Greenwashing" schützen. Während die Science Based Targets Initiative und neue Berichte über Maßnahmen von Unternehmen außerhalb ihrer Wertschöpfungskette den Unternehmen eine Grundlage für die Festlegung von Zielen bieten, gibt es derzeit keinen Ansatz, um die Fortschritte bei ihrer Umsetzung zu verfolgen und zu bewerten.

01.08.2023 | BMWK-Aktivität

Grundlagenarbeit zur Etablierung eines Labels für inländische Treibhausgas-Kompensation

Der Markt für freiwillige Kompensation von Treibhausgas-Emissionen in Deutschland wächst rasant. Immer mehr Organisationen, insbesondere Unternehmen, haben sich Klimaschutzziele gesetzt, zu deren Umsetzung immer häufiger Kompensationszertifikate eingesetzt werden. Auch das Interesse an Zertifikaten aus deutschen Projekten hat zugenommen, im Jahr 2022 haben Kompensationsanbieter in Deutschland insgesamt 71,8 Mio. Tonnen CO2e in Form von Zertifikaten verkauft, 43,6 Mio Zertifikate davon wurden stillgelegt. Da Unternehmen meist mit dem Ziel des Klimaneutralitätsclaims kompensieren, werden sie immer wieder mit dem Vorwurf des Greenwashings konfrontiert. Darüber hinaus besteht insbesondere bei inländischen Projekten die Gefahr einer mehrfachen Inanspruchnahme von Minderungen (double claiming), wodurch die ökologische Integrität untergraben werden kann. Der vom Umweltbundeamt empfohlene Grundsatz der Kompensation – Vermeiden, vor Reduzieren, vor Kompensieren – wird in diesen Fällen nicht ausreichend gewah

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