Der Leitfaden erläutert die wichtigsten Beschlüsse der COP29 und hebt die wesentlichen Auswirkungen für Gastgeberländer, Teilnehmende an Aktivitäten, Investoren*innen und Intermediäre, Auditoren und Ankaufprogramme hervor. Er konzentriert sich auf drei wesentliche Bereiche: die Entwicklung von Minderungsmaßnahmen gemäß Artikel 6, die Entstehung eines ITMO – von der Genehmigung bis zur Festlegung der ersten Übertragung – und die Interoperabilität von Registerinfrastrukturen. Der Leitfaden wurde mit Unterstützung des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und Reaktorsicherheit erstellt.
Stand:
Februar 2026
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