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Gebührenverordnung zum ProjektMechanismenGesetz

Das Projekt-Mechanismen-Gesetz (ProMechG) bestimmt die DEHSt als zuständige Behörde für den Vollzug des ProMechG. Die hier bereit gestellte Verordnung legt die Gebührensätze für die Arbeit der DEHSt fest.

Am 23.09.2008 ist die Änderung der Projekt-Mechanismen-Gebührenverordnung im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Die neue Gebührenverordnung tritt rückwirkend zum 11.08.2007 in Kraft und ersetzt die Projekt-Mechanismen-Gebührenverordnung vom 16. November 2005.

Alte Fassung der Gebührenverordnung vom 16.11.2005 (PDF, 207 KB)
Die Neufassung der ProMechG-Gebührenverordnung vom 23.09.2008 enhält Bezüge zur alten Version der Verordnung. Diese Passagen haben weiter Bestand, deshalb besteht hier die Möglichkeit, die alte Gebührenverordnung von 16. November 2005 herunterzuladen.

Stand: September 2008

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