Januar 2020 - Ein entscheidender Unterschied zwischen dem Artikel 6 des Paris Agrement und den projektbasierten Mechanismen des Kyoto Protokolls ist es, dass unter letzteren neu hinzukommende Klimapolitiken nicht in der Zusätzlichkeitsprüfung berücksichtigt werden mussten. Das in seiner Grundkonzeption dynamische Paris Agreement mit seiner Anforderung, die NDCs kontinuierlich anzuschärfen, macht die Fortführung dieses Ansatzes jedoch unmöglich.
Vor diesem Hintergrund stellt ein neues Politikpapier die Frage des Baselines Setting auf den Prüfstand. Es schlägt einen neuen Ansatz zur Entwicklung einer Crediting Baseline für Aktivitäten gemäß Artikel 6.4 vor. Im Rahmen des sog. „Situation-Ambition“-Ansatzes wird die Crediting Baseline berechnet als gemittelter Durchschnitt zweier Grenzwerte: einerseits des Grenzwerts für den Ist-Wert (IS Margin); dieser stellt den sta-tus quo des aktuellen, defizitären, Klimapolitik im betreffenden Marktsegment dar. Der Grenzwert für den Soll-Wert (OUGHT Margin) hingegen bildet das transformative Ambitionsniveau ab, das zur Erreichung der Ziele des Paris Agreements benötigt wird. Ein dynamisches Element wird eingeführt, indem das relative Gewicht vom IS MARGIN hin zum OUGHT MARGIN im Verlauf der Kreditierungsperiode überführt wird.