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Corresponding Adjustments im Rahmen von Artikel 6

Eine neue Studie analysiert zentrale Accounting-Herausforderungen

Dezember 2019 – Das Pariser Abkommen, einschließlich seiner Behandlung der Nationally Determined Contributions (NDCs) und der freiwilligen Kooperation unter Artikel 6, beruht auf einem grundsätzlich dezentralen Ansatz. Das Pariser Abkommen verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, Klimaschutzmaßnahmen zu ergreifen und ihre Ambitionen im Laufe der Zeit zu steigern. Es schreibt jedoch weder vor, wie Maßnahmen umgesetzt werden müssen noch macht es Vorgaben zur Nutzung spezifischer Kooperationsansätze.

Die Vorgaben für die Nutzung von Kohlenstoffmärkten müssen noch von den Vertragsstaaten des Paris Agreement definiert werden. Dabei gilt es den Zusammenhang zwischen den NDCs, der Verrechnung von Minderungsleistungen und den verschiedenen Mechanismen der freiwilligen Kooperation, zu berücksichtigen. Des Weiteren müssen diese zukünftigen Vorgaben insbesondere die Vermeidung der Doppelzählung, die Förderung der Zusätzlichkeit von Artikel 6 Maßnahmen und weitere Fragen, die die ökologische Integrität bei der Generierung und Übertragung von Minderungsergebnissen gefährden könnten, adressieren. Ebenso spielen die Gewährleistung von Transparenz, Good Governance und die Schaffung der erforderlichen institutionellen Infrastruktur eine zentrale Rolle.

Eine neue, vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) geförderte Studie beabsichtigt, zu einem besseren Verständnis der unter Artikel 6 genannten Themen und dem Umfang ihrer Nutzung beizutragen. Die Studie steht nun zum Download bereit.

Hinweis: Die Publikation ist nur in englischer Sprache erhältlich.

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