Skip to main navigation Skip to main content

Vorschlag zur Änderung der EU-Emissionshandelsrichtlinie vorgelegt

Kommissionsvorschläge hätten auch Auswirkungen auf den CDM/JI-Markt

Januar 2008 - Am 23. Januar hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für ein Maßnahmenpaket für den Klimaschutz vorgelegt. Mehrere der darin enthaltenen Vorschläge würden starke Auswirkungen auf den Markt der Kyoto-Mechanismen CDM und JI haben.

Das bisherige System der Festlegung der Obergrenzen für Industrieemissionen im Emissionshandel durch die einzelnen Mitgliedsländer in Nationalen Allokationsplänen wird abgeschafft. Das „cap“ im EU-Emissionshandel soll nun auf der EU-Ebene festgelegt werden.

Konkret sollen die unter das Emissionshandelssystem fallenden Emissionen nach dem Vorschlag gegenüber den Werten von 2005 bis 2020 um 21% reduziert werden. Dies bedeutet eine durchschnittliche jährliche Emissionsobergrenze von 1,8 Gt CO2-Equivalent für den Zeitraum von 2013 bis 2020. In den Bereichen, die nicht unter das Emissionshandelssystem fallen, ist eine Treibhausgasreduktion von 10% im Vergleich zum Stand von 2005 vorgesehen. Beide Werte werden angehoben, wenn international ein strikteres Ziel als 20% vereinbart wird.

Auch die Anzahl der kostenlos ausgegebenen Zertifikate soll reduziert werden, bis 2020 soll die freie Ausgabe vollständig eingestellt und durch Auktionen ersetzt werden. Der Energiesektor soll bereits ab 2013 vollständig auf Auktionierung umgestellt werden. Die Auktionierung soll - bei einem Zertifikatspreis von 30 €/Stück - Einnahmen von 50 Mrd. Euro in 2020 mit sich bringen. Für die Zwischenzeit bis zur Umstellung auf vollständige Auktionierung sollen zudem für die kostenlose Ausgabe einheitliche Regeln eingeführt werden. Die endgültigte Entscheidung für oder gegen die Ausgabe kostenfreier Zertifikate wird allerdings erst bis 2011 gefällt werden.

Veränderte Anrechnung von CDM/JI-Zertifikaten

Für die Anrechung von CDM- und JI-Zertifikaten sieht der Vorschlag zwei Szenarien vor:

Falls keine neue internationale Klimaschutzvereinbarung getroffen wird, könnten die Anlagenbetreiber ab 2013 CDM/JI-Zertifikate aus der Periode 2008-2012 verwenden, die sie noch nicht aufgebraucht haben. Konkret müssten sie hierzu ihren jeweiligen Staat bitten, Zertifikate aus der Periode 2008-12 in Zertifikate umzutauschen, die ab 2013 gültig sind. Zudem könnten Zertifikate aus neuen Energieeffizienz- und Erneuerbare Energien-Projekten verwendet werden, wenn Abkommen mit den betreffenden Gastländern geschlossen werden und diese Zertifikate nicht die Gesamtmenge der zur Verfügung stehenden Zertifikate erhöhen. Zertifikate aus Projekten in Least Developed Countries könnten verwendet werden, ohne dass zunächst ein Abkommen geschlossen werden müsste.

Wenn ein neues internationales Klimaschutzabkommen abgeschlossen wird, das für die EU ein strikteres Ziel als 20% vorsieht, wird die anrechenbare Menge von CDM/JI-Zertifikaten automatisch um die Hälfte der zusätzlich nötigen Anstrengung erhöht. Es würden aber nur Zertifikate von Projekten in Ländern akzeptiert, die das neue Abkommen ratifiziert haben.

Zertifikate aus Senkenprojekten könnten auch nach 2012 weiterhin nicht angerechnet werden.

Zusätzlich zu CDM und JI sollen auch „nationale Ausgleichsprojekte“ innerhalb der EU in Sektoren, die nicht vom Emissionshandel abgedeckt sind, Zertifikate generieren können. Diese könnten dann im Emissionshandel angerechnet werden. Das Management dieser Projeke soll gemäß einheitlichen, von der Kommission festgelegten Verfahren erfolgen.

Das Gesamtpaket muss nun noch vom Ministerrat sowie vom Europäischen Parlament beraten und verabschiedet werden.

Cookie Einstellungen

Marketing-Cookies werden von Drittanbietern oder Publishern verwendet, um personalisierte Werbung anzuzeigen. Sie tun dies, indem sie Besucher über Websites hinweg verfolgen.

Anbieter:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)

Datenschutz

Statistik-Cookies dienen der Analyse und helfen uns dabei zu verstehen, wie Besucher mit unserer Website interagieren, indem Informationen anonymisiert gesammelt werden. Auf Basis dieser Informationen können wir unsere Website für Sie weiter verbessern und optimieren.

Anbieter:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)

Datenschutz

Erforderliche Cookies sind für den reibungslosen Betrieb der Website zuständig, indem sie Kernfunktionalitäten ermöglichen, ohne die unsere Website nicht richtig funktioniert. Diese Cookies können nur über Ihre Browser-Einstellungen deaktiviert werden.

Anbieter:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)

Datenschutz