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TEHG-Novelle regelt auch CDM/JI-Nutzung durch Deutschland neu

Oktober 2011 - Nach der Zustimmung des Bundesrates ist am 28.07.2011 die Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) in Kraft getreten. In der 3. Handelsperiode des Europäischen Emissionshandels 2013-2020 gelten erstmals europaweit einheitliche Regeln für die kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen. Diese werden mit der TEHG-Novelle in nationales Recht umgesetzt. Auch die Nutzung von CDM/JI-Zertifikaten wird im TEHG neu geregelt: Demnach sind ab 2013 einsetzbar ERU und CER für Minderungen, die vor 2013 erbracht werden sowie CER aus Projekten, die vor 2013 registriert wurden.

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