Im Jahr 2015 beschloss die deutsche Bundesregierung, die Treibhausgasemissionen von Dienstreisen auszugleichen. Die Maßnahme umfasst die Treibhausgasemissionen aus Dienstreisen von Autofahrten und Flugreisen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Ministerien und nachgeordneten nationalen Behörden. Das Programm verwendet hochwertige Emissionszertifikate, die zusätzliche Beiträge für nachhaltige Entwicklung leisten. Die Maßnahme folgt dem klimapolitischen Grundsatz „Vermeiden – Reduzieren – Kompensieren“. Dieser umfasst die Verringerung oder Vermeidung von Emissionen durch Dienstreisen sowie den Ausgleich von nicht vermeidbaren Emissionen durch Investitionen in Emissionsreduktionen an anderer Stelle.
Das Programm "Klimaneutrale Dienstreisen der Bundesregierung" begann mit der Kompensation der Emissionen aus dem Gesetzgebungszeitraum 2014 bis 2017, wird aber jährlich erweitert. Die berechneten Treibhausgasemissionen aus Dienstreisen der Bundesregierung werden durch den Erwerb von Gutschriften (Certified Emission Reductions; CERs) aus CDM-Projekten des Kyoto-Protokolls ausgeglichen. Um die Klimawirkung von Dienstreisen zu kompensieren, wird für jede emittierte Tonne Kohlendioxidäquivalent (tCO2e) ein Zertifikat erworben. Die Zertifikate werden dann auf ein Konto im deutschen Emissionshandelsregister überwiesen und unmittelbar nach dem Erwerb gelöscht, um eine weitere Nutzung der Zertifikate auszuschließen.
Bei der Auswahl von CDM-Projekten wird darauf geachtet, dass die Projekte nicht nur die UN-Regeln für den CDM erfüllen, sondern auch über die reinen Treibhausgasreduktionen hinaus positive Effekte erzielen, indem sie zur nachhaltigen Entwicklung der Gastländer beitragen. Weitere Qualitätskriterien sind eine zusätzliche Gold Standard Zertifizierung, wenn möglich, eine Einbettung in die Klimapolitik des Gastgeberlandes und die Förderung kleiner programmatischer Projekte möglichst aus den am wenigsten entwickelten Ländern.
Seit 2014 hat die Bundesregierung Gutschriften für insgesamt 1.184.306 Tonnen CO2 erworben und stillgelegt (Stand: Mai 2020). Die meisten Emissionsminderungsgutschriften wurden in Asien und Afrika (617.469 CERs und 518.799 CERs) generiert und stammen aus Haushaltbiogas- und Kochofenprojekten (525.240 CERs und 408.963 CERs). Auch die Bundesländer folgen dem Beispiel des Bundes und haben mit der Einrichtung eigener Kompensationssysteme begonnen.
Länder: Bangladesch, China, Costa Rica, Indien, Kenia, Laos, Mexiko, Nepal, Nigeria, Ruanda, Sambia, Südafrika, Uganda
Rolle des BMWK: BMWK-Eigenfinanzierung
Laufzeit: seit 2014
Umsetzung: Umweltbundesamt
Weitere Beteiligte: Deutsche Bundesregierung
Weitere Informationen: Website des Umweltbundesamtes
Kontakt: Frank Wolke, german.dna.dfp@uba.de
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