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G7 fordern robuste Regeln und Anrechnungsvorgaben für Kohlenstoffmärkte

Photo by G7

Juni 2021 - Im Rahmen eines virtuellen Treffens betonten die G7-Minister für Klima und Umwelt in ihrer umfangreichen Deklaration unter anderem die Rolle von Kohlenstoffmärkten für die globale Transformation - und unterstrichen dabei die zentrale Bedeutung der Sicherstellung von Umweltintegrität und Nachhaltigkeitsbeiträgen. Wie aus dem Communiqué der Ministergruppe hervorgeht, soll durch robuste Regeln und Anrechnungsvorgaben auch jegliche Doppelzählung (double counting) von Emissionsminderungen vermieden werden. Eine solche Doppelzählung liegt vor, wenn ein und dieselbe Emissionsreduktion zweimal zur Erreichung von Klimaschutzzielen verwendet wird. Infolgedessen könnte diese Praxis die Umweltintegrität des Pariser Abkommens gefährden und im schlimmsten Fall gar zu einem Nettoanstieg der Emissionen führen. 

Der von den G7 formulierte kategorische Ausschluß umfasst auch eine besonders kritische Form der Doppelzählung: Double Claiming, zu deutsch etwa doppelte Inanspruchnahme. Bei Double Claiming wird eine Emissionsreduktion nicht nur von dem Käufer des Zertifikats beansprucht, sondern auch von dem Land, in dem das Klimaschutzprojekt umgesetzt wird. Ob Double Claiming von Emissionsreduktionen zugelassen oder ausgeschlossen werden soll, ist sowohl mit Blick auf die zukünftigen Marktmechanismen unter Artikel 6 des Pariser Abkommens als auch im Rahmen des freiwilligen Kohlenstoffmarkts umstritten. So war die mangelnde Einigung auf den Umgang mit Double Claiming einer der Konfliktpunkte, die der Verabschiedung eines Artikel 6-Regelwerks auf den Klimaverhandlungen in Madrid Ende 2019 im Wege stand. Eine Einigung in dieser Frage soll bei den Klimaverhandlungen in Glasgow im November 2021 erzielt werden. Besonders umstritten ist die Frage des Double Claiming innerhalb des freiwilligen Kohlenstoffmarkts, bei dem Klimaschutzzertifikate meist von Unternehmen zur freiwilligen Kompensation genutzt werden. Einigen Akteuren zufolge ist Double Claiming hier weniger problematisch, da die Reduktionen weiterhin nur von einem Land beansprucht werden, dem Land, in dem das Klimaschutzprojekt umgesetzt wird. Da sich der von den G7 formulierte Ausschluss der Doppelzählung explizit auch auf den freiwilligen Markt bezieht, wurde ein solches Szenario nun deutlich zurückgewiesen.

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