Februar 2013 - Welche Arten von Gutschriften aus Klimaschutzprojekten können nach der Doha-Konferenz erzeugt werden, zwischen welchen Staaten können sie gehandelt und wann und wie können sie in der dritten Handelsperiode des EU-Emissionshandels genutzt werden?
von Konrad Raeschke-Kessler, Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)
In Doha wurde beschlossen: Der CDM wird lückenlos fortgesetzt, für JI wird ein Verfahren zur beschleunigten Ausgabe von ERU erarbeitet. Aber die Nutzungsregeln für CERs und ERUs im EU-Emissionshandel sind künftig komplex:
Projektgutschriften werden in einem elektronischen Verfahren auf Antrag von Anlagen- und Luftfahrzeugbetreibern umgetauscht in (Luftverkehrs-)Emissionsberechtigungen. Hierzu ist am 23. Januar die sog. Registerverordnung geändert worden. Innerhalb der EU ist aber noch ein Verfahren nötig, das allen Betreibern die Ausschöpfung einer bestimmten Mindestmenge an Gutschriften ermöglicht. Nach dessen Abschluss werden im Zeitraum 2008 - 2020 im EU-Emissionshandel ca. 1,6 Mrd. Gutschriften nutzbar sein, in Deutschland für Bestandsanlagen insgesamt ca. 450 Mio. Gutschriften.
Für bestimmte CERs und ERUs gelten Einschränkungen:
Vertiefte Darstellung des Umtauschverfahrens und der Einschränkungen (PDF, 91 KB)
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