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Die Nutzung von CERs und ERUs in der dritten Handelsperiode des EU-Emissionshandels

Februar 2013 - Welche Arten von Gutschriften aus Klimaschutzprojekten können nach der Doha-Konferenz erzeugt werden, zwischen welchen Staaten können sie gehandelt und wann und wie können sie in der dritten Handelsperiode des EU-Emissionshandels genutzt werden?

von Konrad Raeschke-Kessler, Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)

In Doha wurde beschlossen: Der CDM wird lückenlos fortgesetzt, für JI wird ein Verfahren zur beschleunigten Ausgabe von ERU erarbeitet. Aber die Nutzungsregeln für CERs und ERUs im EU-Emissionshandel sind künftig komplex:

Projektgutschriften werden in einem elektronischen Verfahren auf Antrag von Anlagen- und Luftfahrzeugbetreibern umgetauscht in (Luftverkehrs-)Emissionsberechtigungen. Hierzu ist am 23. Januar die sog. Registerverordnung geändert worden. Innerhalb der EU ist aber noch ein Verfahren nötig, das allen Betreibern die Ausschöpfung einer bestimmten Mindestmenge an Gutschriften ermöglicht. Nach dessen Abschluss werden im Zeitraum 2008 - 2020 im EU-Emissionshandel ca. 1,6 Mrd. Gutschriften nutzbar sein, in Deutschland für Bestandsanlagen insgesamt ca. 450 Mio. Gutschriften.

Für bestimmte CERs und ERUs gelten Einschränkungen:

  • Gutschriften für Minderungen bis 2012 sind prinzipiell bis zum 31. März 2015 nutzbar;
  • Gutschriften aus Industriegasprojekten (HFC-23 und Adipinsäure) sind nur bis 30. April 2013 nutzbar;
  • Gutschriften für Minderungen ab 2013 in CDM- und JI-Projekten, die bis einschließlich 2012 registriert wurden, sowie CERs aus ab 2013 registrierten CDM-Projekten in LDCs sind bis 31. Dezember 2020 nutzbar;
  • Bei JI-Projekten innerhalb der EU bis Ende 2012 mit direkten oder indirekten emissionsmindernden Auswirkungen auf emissionshandelspflichtige Anlagen (sogenannte Doppelzählung) müssen ERUs bzw. CERs bis 31.12.2012 ausgestellt worden sein. Dies gilt auch für CDM-Projekte in Malta und Zypern, die erst ab 2013 Annex I-Staaten sind;
  • ERUs aus Anlagen, die ab 2013 emissionshandelspflichtig werden, müssen bis 30.4.2013 ausgestellt sein;
  • ERUs aus JI-Projekten in Drittstaaten ohne Kyoto-Ziel sind, wenn sie nach dem 1. Januar 2013 ausgestellt wurden, nur dann im EU-ETS zugelassen, wenn sie vom JI Supervisory Committee verifiziert wurden oder, falls das unmöglich sein sollte, wenn ein zugelassener JI-Auditor verifiziert hat, dass es sich um Minderungen bis Ende 2012 handelt.

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