April 2007 - Mit dem ZuG 2012 wird die Gesamtzuteilungsmenge für die am Emissionshandel teilnehmenden Anlagen auf 453,1 Mio. Zertifikate pro Jahr festgelegt. Die Nutzungsobergrenze für Emissionszertifikate aus CDM- und JI-Projekten beträgt 20%: Anlagenbetreiber können deshalb in Deutschland jährlich bis zu 90,62 Mio. CERs bzw. ERUs nutzen. Für die 2.Handelsperiode des EU-Emissionshandels ist somit die Einführung eines kompletten Jahresbudgets möglich. Für die deutschen Unternehmen wird mit dieser Entscheidung die Tür zu den sich entwickelnden Kohlenstoffmärkten weit aufgestoßen. Bislang hat Deutschland einen weltweiten Anteil an registrierten CDM-Projekten von 3%, der seit Anfang des Jahres stetig wächst.
Mit dem jetzt von Bundeskabinett beschlossen Änderungen zu ProMechG werden die aktuell notwendigen Anpassungen des Gesetzes an die internationale Beschlusslage (JI-Second Track) vorgenommen sowie erste Erfahrungen der Anwendung des ProMechG berücksichtigt.
Weitere Diskussionen und Verhandlungen über Änderungen des ProMechG, bspw. zur Zulässigkeit von nationalen Ausgleichsprojekten sowie von Aufforstungs- und Wiederaufforstungsprojekten, stehen im Zusammenhang mit dem Review der EU-Richtlinien zum Emissionshandel und der sog. Linking Directive, die Nutzung von CERs und ERUs im EU-Emissionshandel regelt. Nach Ankündigung der EU-Kommission wird ein entsprechender Bericht in der zweiten Jahreshälfte 2007 vorgelegt. Die informellen Diskussionen in den EU-Arbeitsgruppen laufen derzeit an.
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