Per Ausschreibung sucht die Bundesregierung bis zum 04.11.2025 nach Emissionsgutschriften für die Treibhausgaskompensation der Dienstreisen ihrer
Beschäftigten und anderer Maßnahmen.
Seit der 18. Legislaturperiode (2014-2017) neutralisiert die deutsche Bundesregierung Dienstreisen und -fahrten sowie Veranstaltungen der Bundesregierung und der Bundesverwaltung durch den Ankauf von Emissionsgutschriften. Die Kompensation bezieht sich hautpsächlich auf die Klimawirkung aller Dienstreisen und -fahrten, die von Beschäftigen der obersten und der oberen Bundesbehörden sowie weiteren unmittelbar nachgeordneten Behörden per Flugzeug oder Dienstkraftfahrzeug vorgenommen wurden.
Ziel der Kompensation ist es, die Klimawirkung der betreffenden Emissionen durch Emissionseinsparungen an anderer Stelle auszugleichen. Die Bundesregierung leistet mit dieser Maßnahme einen zusätzlichen Beitrag zum Klimaschutz, kommt ihrer Vorbildfunktion für einen aktiven Klimaschutz nach und setzt damit wichtige Zeichen für den freiwilligen Kohlenstoffmarkt.
Die Kompensation der Vorhaben soll mit hochwertigen Emissionsminderungsgutschriften aus besonders qualifizierten Klimaschutzprojekten erfolgen, die sich auf realisierte Emissionsminderungen nach dem 31.12.2020 beziehen. Da zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Gutschriften vorgelegt werden können, wird die Vorlage dieser Gutschriften nachgelagert erfolgen.
Die Projekte müssen unter dem Clean Development Mechanism (CDM) registriert oder zumindest als sog. temporary measures vom CDM-Exekutivrat (CDM Executive Board, kurz CDM EB) eingestuft sein und einen Antrag auf Überführung in Artikel 6.4 ÜvP bei der UNFCCC eingereicht haben. Zur Kompensation aller Vorhaben beabsichtigt das UBA, bis zu 795.408 Minderungsgutschriften zu erwerben.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Teilnahme an der Ausschreibung finden Sie unter:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?2&id=807599